Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat am 25.10.2019 ihre aktuelle Studie "Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention" vorgestellt. Die Studie befasst sich mit dem Ausmaß sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, dem Umgang damit sowie Empfehlungen zur Prävention und Intervention. Teil der Studie sind eine repräsentative Telefonbefragung von 1531 Personen, die in den vergangenen drei Jahren beschäftigt waren, ein qualitativer Studienteil mit Vertiefungsinterviews von Betroffenen sowie Fokusgruppendiskussionen mit verschiedenen Zielgruppen. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie und einige Lösungsideen stelle ich hier vor.
Die wichtigsten Ergebnisse
Etwa jede elfte erwerbstätige Person wurde in den letzten drei Jahren Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Besonders häufig erlebte Formen von Belästigungen sind verbale Belästigungen wie unangemessene sexualisierte Kommentare oder Witze (62 Prozent) und Belästigungen durch Blicke und Gesten (44 Prozent). Aber auch unangemessene intime oder sexualisierte Fragen (26 Prozent), unerwünschte Berührungen, Bedrängen und körperliche Annäherung (26 Prozent) sowie unangemessene Einladungen zu privaten Verabredungen (22 Prozent) wurden relativ häufig genannt. Nur selten handelt es sich um einmalige Vorfälle. 83 Prozent der Befragten gaben an, mehr als eine Situation von sexueller Belästigung erlebt zu haben.
Mehr als die Hälfte der belästigenden Personen ist der Gruppe der Kund*innen, Klient*innen und Patient*innen zuzuordnen. Diese Personengruppe wurde zu 53 Prozent genannt. Gleichgestellte Kolleg*innen wurden zu 43 Prozent genannt, Vorgesetzte zu 19 Prozent.
Folgen von und Reaktionen auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat negative Folgen für die Betroffenen und den Betrieb. So empfinden Betroffene die sexuelle Belästigung als erniedrigend, psychisch belastend und sogar bedrohlich. Folgen sind eine deutliche geringere Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz und gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Betroffene versuchen in der Regel, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz selbst zu beenden, indem sie sich verbal zur Wehr setzen. Nur etwa 40 Prozent suchen sie sich Unterstützung durch Kolleg*innen, Vorgesetzte oder andere Ansprechpersonen. Etwa ein Viertel der Betroffenen legen offiziell Beschwerde ein. Besonders schwierig ist es für Betroffene, sich zur Wehr zur setzen, wenn es sich bei der belästigenden Person um die*den Vorgesetzte*n handelt und wenn die betroffene Person noch jung ist. Faktoren wie besondere Abhängigkeitsverhältnisse (Auszubildende, Praktikant*innen, etc.) kommen erschwerend hinzu.
Maßnahmen zur Intervention und Prävention
Um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu beenden und ihr präventiv zu begegnen, müssen Betriebe ihrer Verantwortung gerecht werden und die Mitarbeitenden schützen. Viele Betriebe haben mittlerweile Beschwerdewege eingerichtet – doch diese Beschwerdewege sind den Mitarbeitenden oftmals nicht bekannt. Betriebe müssen ihre Kommunikations- und Informationspolitik also kritisch hinterfragen und sicherstellen, dass vorhandene Beschwerdewege auch allen Mitarbeitenden bekannt sind.
Neben der Einrichtung einer offiziellen Beschwerdestelle, die nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpflichtend ist, empfiehlt es sich, ein niederschwelliges Angebot zu schaffen mit der Möglichkeit, sich (anonym) beraten zu lassen. Dieses Beratungsangebot kann sowohl intern im Betrieb geschaffen werden als auch durch eine externe Beratungsstelle übernommen werden.
Darüber hinaus müssen Betriebe dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeitenden über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz informiert sind. Dies kann durch Schulungen, Betriebsversammlungen oder Informationsmaterialen erreicht werden.
Betriebe müssen klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festlegen und Führungskräfte dahingehend unterstützen, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und adäquat und zeitnah intervenieren können.
Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren ist eine klare Position und Haltung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die alle Führungskräfte und Verantwortliche in den Betrieb tragen und konsequent gegenüber allen Mitarbeitenden vertreten. Diese Haltung kann unterstützt werden durch ein Leitbild, einer Selbstverpflichtungserklärung, einer Betriebsvereinbarung oder weiteren verbindlichen Richtlinien, die Regeln zum Umgang mit Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz beinhalten.
Zu dieser Position gehört auch, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch Kund*innen, Patient*innen und Klient*innen als solche zu benennen, zu thematisieren und deutlich zu machen, dass sexuelle Belästigung auch durch diese Personengruppe nicht geduldet wird – statt sie wie bisher zu bagatellisieren und als "Berufsrisiko" abzustempeln.
Die Ergebnisse der Studie der Antidiskriminierungsstelle in voller Länge sind hier zu finden.
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Miro (Mittwoch, 31 März 2021 19:29)
Was da oben steht stimmt alles und ich hab mich selber wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schuldig gemacht. Sonst habe ich es ja nicht so drauf mit Frauen, bis ich von 2011 bis 2015 eine Kollegin in die Abteilung bekam, die voll der Sonnenschein war. Wir beide hatten echt viel Spaß miteinander und wenn Betriebsvergnügen war oder so waren wir praktisch immer zusammen. Da hab ich sie irgendwann mal nach der Nummer gefragt weil ich mich privat mit ihr treffen wollte und da hat sie gesagt, vielleicht später mal. Habs gleich kapiert, die wollte nicht und da muss es wohl zu den 22% unangemessener Einladungen zu privaten Verabredungen gehören, wie das hier ganz oben steht. Keine Ahnung warum die Kollegin weiter so nett zu mir war, wo ich doch ihre persönliche Grenze verletzt hatte. Und weil wir uns praktisch jeden Tag sahen und ich voll das schlechte Gewissen wegen dem Vorfall hatte war ich zu ihr und der übrigen weiblichen Belegschaft viel ernster und disziplinierter als vorher und machte auch keinen Mist mehr mit. Nur unter uns Männern blieb alles chillig wie immer und auch sonst hatte es keine Konsequenzen für mich. Außerdem verlor ich die Kollegin eh bald aus den Augen weil unsere Teams neu gemixt wurden und ich dann nur noch bis 2018 dort gearbeitet hab. Trotzdem belastet mich das immer noch total weil ich nicht sicher bin wann sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verjährt und ob ich noch mit Strafe rechnen muss.
Renè (42) (Mittwoch, 23 Juni 2021 16:21)
Darf ich als Mann einer Kollegin zeigen, dass sie mir sympathisch ist? Ist es eine Grenzüberschreitung, wenn ich sie frage, ob sie Lust auf ein privates Treffen hat?